Anonymes Hinweisgeberportal und Ombudsstelle für den Caritasverband Offenburg-Kehl e.V.
Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente
und verlässliche Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb
bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz
auf allen Ebenen der Caritas im Erzbistum Freiburg und somit auch im Caritasverbandes Offenburg-Kehl e.V.
die Arbeitsgrundlage. Der Caritasverband Offenburg-Kehl e.V und die ihm
angeschlossenen Verbände, Rechtsträger, Dienste und Einrichtungen
ermutigen daher Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und auch Außenstehende,
Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu
melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor
Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie
tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und
umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen
Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen
Hinweisgeber*innen in Kooperation mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:
Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter: www.dicvfreiburg.caritas.de/hinweisgeber
Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 13791-201
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich
und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre
Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche
Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.
Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden.
Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per
Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale
Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern
möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die
Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.