Die Schuldnerberatung bietet verschuldeten und
überschuldeten Personen und Familien neue Chancen. Sie werden dabei
unterstützt, sich persönlich und wirtschaftlich zu stabilisieren, ihre Schulden
zu regulieren und, wenn nötig eine Privatinsolvenz zu beantragen. Voraussetzung für die Beratung ist ein Wohnsitz im
Einzugsgebiet des Caritasverbandes Offenburg-Kehl sowie Einkommen außerhalb des
Sozialleistungsbezuges. Das Angebot ist kostenfrei. Unsere Mitarbeitenden in der Beratung sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet.
Gefangen in der Schuldenfalle - Bericht OT 11.11.2021
Für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II oder SGB XII bietet die Kommunale Arbeitsförderung des Ortenaukreises eine entsprechende Beratung an.
Kontakt Offenburg
Okenstraße 26
Telefon: 0781/7901-0
Telefax: 0781/7901-48
Walter Nickert
E-Mail: walter.nickert@caritas-offenburg.de
Bianka Hetzel
E-Mail: bianka.hetzel@caritas-offenburg.de
Diana Saxinger
E-Mail: diana.saxinger@caritas-offenburg.de
Kontakt Kehl
Hauptstraße 60
Telefon: 07851/87292-0
Telefax: 07851/87292-16
Gabriele Eckert
E-Mail: gabriele.eckert@caritas-offenburg.de
Bianka Hetzel
E-Mail: bianka.hetzel@caritas-offenburg.de
Wir
beraten und begleiten die Klienten bei ihrer Schuldenregulierung, aber
übernehmen keine Zahlungen und vergeben selbst keine Darlehen.
Gemeinsam werden Perspektiven zur Schuldenregulierung entwickelt. Steht einsetzbares
oder pfändbares Einkommen oder Vermögen zur Verfügung, werden entsprechend den
finanziellen Möglichkeiten angemessene Tilgungspläne erarbeitet und mit den
Gläubigern verhandelt. Ziele können u. a. sein: Ratenzahlungsvereinbarungen,
vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Forderungen bzw. deren Bestandteile
(Zinsen, Kosten) sowie Kombinationen aus diesen Möglichkeiten. Steht kein einsetzbares
Einkommen zur Verfügung, können die Ziele Reduzierung von Ratenhöhen, Stundung
oder Forderungsverzicht sein. Ist dies nicht zu erreichen unterstützen wir die
Klienten auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz.
Ob ein Insolvenzverfahren die richtige Lösung ist, sollte sorgfältig und individuell geprüft werden. Wir klären in der Beratung über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und führen den erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens durch. Auch bei der Beantragung des gerichtlichen Verfahrens und während des eröffneten Verfahrens begleiten wir Sie.
Die Caritas stellt P-Konto-Bescheinigungen aus. Wir benötigen von Ihnen Dokumente, um diese Bescheinigung erstellen zu können. Das sind zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Bewilligungsbescheid vom Jobcenter oder Sozialamt, Nachweis Eingang Kindergeld auf P-Konto, Nachweis, dass Unterhalt für Kinder bezahlt wird, die außerhalb vom Schuldnerhaushalt leben. Ebenso wird die Adresse, Geburtsdatum und die Kontonummer der Bank benötigt.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Es besteht
keine Wartezeit für die Ausstellung der Bescheinigung!
Onlineberatung der Caritas in der Schuldnerberatung
Sie können hier Ihre Fragen per Email stellen. Das geht auch anonym. Ihre Email wird innerhalb von 48 Stunden von den Mitarbeitenden der Schuldnerberatung beantwortet.
Seriöse weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf folgenden Internetseiten:
www.meine-schulden.de
www.infodienst-schuldnerberatung.de
Informationsmaterial zum Thema Schulden in vielen Sprachen:
www.schuldnerberatung-hessen.de